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Heute ist Sonntag, der 05. Februar 2012  

Dienstgarde der Freiwilligen Feuerwehren

Dienstgrad min. Dienstjahre min. Lehrgänge Bemerkungen
FFA / FMA Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter keine Einstiegsdienstgrad mindest Eintrittsalter 16 Jahre
FF / FM Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann 1 Truppmannausbildung War der Anwärter mindestens zwei Jahre Mitglied in einer JF kann dieser Dienstgrad direkt nach der Truppmannausbildung verliehen werden.
OFF / OFM Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann 3 Truppmannausbildung Beförderung durch OrtsBM.
HFF / HFM Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann 4
10
Truppführer
ohne Truppf.
Beförderung durch OrtsBM.
EHFF / EHFM Erste Hauptfeuerwehrfrau / Erster Hauptfeuerwehrmann Erste Hauptfeuerwehrfrau / Erster Hauptfeuerwehrmann 15
20
Truppführer
2 techn. Lehrg.
Höchster Dienstgrad der durch den OrtsBM vergeben werden kann.
LM Löschmeisterin / Löschmeister Löschmeisterin / Löschmeister 5 Gruppenführer
I und II
An Funktion gebunden (z.B. Gruppenführer, stv. OrtsBM, Kreisausbilder)
OLM Oberlöschmeisterin / Oberlöschmeister Oberlöschmeisterin / Oberlöschmeister 6 Gruppenführer
I und II
Als Funktion Gruppenführer = Enddienstgrad (Ortsfeuerwehr Grundausstattung/Stützpunkt)
HLM Hauptlöschmeisterin / Hauptlöschmeister Hauptlöschmeisterin / Hauptlöschmeister 7 Gruppenführer
I und II
Als Funktion Gruppenführer = Enddienstgrad (Schwerpunktfeuerwehr)
EHLM Erste Hauptlöschmeisterin / Erster Hauptlöschmeister Erste Hauptlöschmeisterin / Erster Hauptlöschmeister 8 Gruppenführer
I und II
Für die Funktionen stv. Kreisjugendwart stv. Kreisausbildungsleiter, stv. Ortsbrandmeister (Grundausstattung)
BM Brandmeisterin / Brandmeister Brandmeisterin / Brandmeister 8 Gruppenführer
I und II
Enddienstgrad bei Funktion OrtsBM (Grundausstatung) oder stv. OrtsBM (Stützpunkt)
OBM Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister 9 Zugführer
I und II
Enddienstgrad bei Funktion OrtsBM (Stützpunkt) oder stv. OrtsBM (Schwerpunkt)
HBM Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister 10 Zugführer
I und II
Enddienstgrad bei Funktion OrtsBM (Schwerpunkt) oder stv. GemBM
EHBM Erste Hauptbrandmeisterin / Erster Hauptbrandmeister Erste Hauptbrandmeisterin / Erster Hauptbrandmeister 10 Zugführer
I und II
An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister gebunden. Bei Städten mit BF ist dies der höchste Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr.
ABM Abschnittsbrandmeisterin / Abschnittsbrandmeister Abschnittsbrandmeisterin / Abschnittsbrandmeister 10 Führer von Verbänden An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. Ist ein Landkreis nicht in Brandschutzabschnitte unterteilt an die Funktion stv. Kreisbrandmeister gebunden.
KBM Kreisbrandmeisterin / Kreisbrandmeister Kreisbrandmeisterin / Kreisbrandmeister 10 Führer von Verbänden An die Funktion Kreisbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgard der Feuerwehr eines Landkreises.
RBM Regierungsbrandmeisterin / Regierungsbrandmeister Regierungsbrandmeisterin / Regierungsbrandmeister 10 Führer von Verbänden An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Seit dem 18. August 2005 der höchste Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann.
EBBM Erste Bezirksbrandmeisterin / Erster Bezirksbrandmeister Erste Bezirksbrandmeisterin / Erster Bezirksbrandmeister 10 Führer von Verbänden An die Funktion Bezirksbrandmeister gebunden. (Wird seit dem 18. August 2005 nicht mehr vergeben.)

Quelle: Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V..


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