Beschreibung Maschinistenlehrgang
Vorraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung (Teil 1+2) sowie die Fahrerlaubnisberechtigung mind. der Klasse B. Der Lehrgang "Sprechfunker" sollte vor dem Maschinistenlehrgang abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtigen Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Lehrgangsdauer: mind. 35 Stunden
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf kreisebene durchgeführt.
Inhalte:
- Aufgabenbereiche
- Löschfahrzeuge
- Wasserförderung
- Motorenkunde
- kraftbetriebene und sonstige Geräte
- Rechtsgrundlagen
Der Lehrgang schließt mit einem Leistungsnachweis ab.