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Heute ist Samstag, der 04. September 2010  

Fragen der Truppmannausbildung

Hinweis: Es können eine, zwei, drei oder alle Antworten richtig sein.


Frage 1
Die Gemeinden haben in ihrem Gebiet die Aufgaben,:
eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen.
die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen sicherzustellen.
eine Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) einzurichten.
den Brandschutz und Hilfeleistung sicherzustellen.

 

Frage 2
Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind verpflichtet,:
an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen teilzunehmen.
Arbeiten zum Auspumpen von Baugruben im Rahmen von Bauarbeiten durchzuführen.
Sicherungsmaßnahmen bei Laternenumzügen im eigenen Ermessen durchzuführen.
durch den Ortsbrandmeister angesetzten, nicht dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Frage 3
Berufsfeuerwehren müssen aufgestellt werden:
in Städten mit mehr als 100000 Einwohnern.
in Städten mit viel Industrie und 50000 Einwohnern.
in Städten ohne Freiwillige Feuerwehren.
in Städten mit besonders hohem Gefahrenpotenzial und einer anerkannten Werkfeuerwehr.

 

Frage 4
Feuerwehrangehörige dürfen im Einsatz:
eine Straßensperrung vornehmen.
grundsätzlich keine Eingriffe in den Straßenverkehr vornehmen, da es in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fällt.
den Verkehr im Bereich von Einsatzstellen regeln (Verkehrslenkung und -leitung).
beliebig in den Straßenverkehr eingreifen, mit der Einschränkung, dass das nur auf Anforderung des Einsatzleiters der Feuerwehr erfolgen darf.

 

Frage 5
Im Alarmfall besteht für aktive Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr die Verpflichtung,:
beim Ortsbrandmeister telefonisch zurückzurufen.
sich unverzüglich am Feuerwehrhaus einzufinden.
sich während der Arbeitszeit nach Möglichkeit beim Arbeitgeber abzumelden.
sich bei der Feuerwehr-Einsatzleitstelle telefonisch nach der Dringlichkeit des Einsatzes zu erkundigen.

 

Frage 6
Die Aufnahme als aktives Mitglied in die Freiwillige Feuerwehr:
ist ab einem Alter von zehn Jahren möglich.
ist ab einem Alter von sechzehn Jahren möglich.
ist ab fünfunddreißig Jahren nicht mehr möglich.
ist gegebenenfalls von der Einschätzung eines ermächtigten Arztes abhängig.

 

Frage 7
Aufgaben der Gemeinden und Landkreise nach dem Nds. Brandschutzgesetz sind::
Brandschutz und Hilfeleistung.
Brandschutz und Rettungsdienst.
Brandschutz und Krankentransport.
Zivilschutzbezogene Aufgaben, hier: Schulung des THW.

 

Frage 8
Die Freiwillige Feuerwehr einer Stadt bzw. Gemeinde wird geleitet durch:
den Stadt-/Gemeindebrandmeister.
den Stadt-/Gemeindedirektor.
den Abschnittsleiter.
den vom Feuerschutzausschuss ernannten Ehrenbeamten.

 

Frage 9
Der feuerwehrtechnische Aufsichtsbeamte des Landkreises ist:
der Oberkreisdirektor.
der Kreisbrandmeister.
der Brandschutzprüfer.
der Kreisbrandinspektor.

 

Frage 10
Im Einsatz bei der Anfahrt zum Feuerwehrhaus mit Kraftfahrzeugen:
ist die Schnelligkeit oberstes Gebot.
ist im Interesse der Sicherheit immer besonders vorsichtig und umsichtig zu fahren.
ist auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten zu verzichten, da andere Verkehrsteilnehmer diese nicht erkennen können.
gilt der Grundsatz: Sicherheit vor Schnelligkeit.

 

Frage 11
Im Alarmfall dürfen nur Feuerwehrangehörige ausrücken,:
die zwar Alkohol getrunken haben, sich aber noch fit fühlen.
die krank geschrieben sind, aber nur, wenn es der Gesundheitszustand nach eigener Einschätzung zulässt.
die uneingeschränkt körperlich und geistig tauglich sind.
die Drogen konsumiert haben, sich aber noch fit fühlen.

 

Frage 12
Eine Löschwirkung kann durch:
den Entzug von Sauerstoff erzielt werden.
den Entzug von Wärme erzielt werden.
die Zuführung von Luft erzielt werden.
nur durch den Entzug von Wärme und Sauerstoff erzielt werden.

 

Frage 13
Eine Verbrennung ist eine:
schnell ablaufende Reaktion zwischen einem brennbaren Stoff und Kohlenstoffdioxid.
schnell ablaufenden Oxidation unter Licht- und Wärmeerscheinung.
Oxidbildung bei Metallen.
schnell verlaufende Reduktion eines brennbaren Stoffs.

 

Frage 14
Benzin wird der:
Brandklasse A zugeordnet.
Brandklasse B zugeordnet.
Brandklasse C zugeordnet.
Brandklasse F zugeordnet.

 

Frage 15
Das Löschmittel Wasser darf nicht eingesetzt werden:
beim Auftreten von elektrischen Spannungen bis 1000 Volt.
bei Metallbränden.
bei brennenden Friteusen.
, wenn hierdurch ein Wasserschaden (auch in geringfügigem Umfang) entstehen könnte.

 

Frage 16
Zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse „A“ ist:
Wasser geeignet.
Kohlenstoffmonoxid geeignet.
Glutbrandpulver nicht einzusetzen.
nur ein Löschmittel einzusetzen, das mit einem ‚X’ gekennzeichnet ist.

 

Frage 17
Zur Brandklasse C gehören:
feste, brennbare Stoffe.
flüssige, brennbare Stoffe.
gasförmige, brennbare Stoffe.
Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten.

 

Frage 18
Nur mit Glut verbrennen:
Holz, Kohle, Papier.
Holzkohle, Koks.
Wachs, Stearin, Fett.
Hartwachs und entgaste Kohle.

 

Frage 19
Zur Brandklasse A gehören:
feste brennbare Stoffe.
flüssige brennbare Stoffe.
gasförmige brennbare Stoffe.
anorganische nicht brennbare Stoffe.

 

Frage 20
Die Hauptlöschwirkung des Wassers besteht im:
Kühlen.
Ersticken.
Verdünnen.
Abmagern.

 

Frage 21
Mit Flamme und Glut brennen:
Holz, Kohle, Papier.
Metalle.
Wachs, Stearin, Fett.
Gase.

 

Frage 22
Grundvoraussetzungen für einen Verbrennungsvorgang sind unter anderem:
brennbarer Stoff, Sauerstoff, Zündtemperatur, richtiges Mengenverhältnis.
Katalysator.
Stickstoff, richtiges Mengenverhältnis, brennbarer Stoff, Funken.
Katalysatoren, brennbarer Stoff, spezifische Oberflächen, richtige Reaktionstemperatur.

 

Frage 23
Für welche Stoffe gilt nebenstehendes Bildzeichen?:

Frage 23
Brände von Metallen
Brennbare Gase
Brennbare flüssige Stoffe
Brennbar Chemikalien

 

Frage 24
Leichtentzündliche Stoffe sind:
Stoffe, die ohne äußere Energiezufuhr zur Entzündung kommen.
Stoffe, die auf 100° C erwärmt werden müssen, um zu brennen.
Stoffe, die durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können und nach deren Entfernung weiterbrennen oder weiterglimmen.
auf Warntafeln mit einem „X“ vor der Gefahrnummer zu kennzeichnen.

 

Frage 25
Folgende(s) Löschmittel dürfen/darf bei Schornsteinbränden nicht eingesetzt werden::
ABC-Löschpulver
BC-Löschpulver
Wasser
Sand

 

Frage 26
Speiseöle, die Anwendung in einer Friteuse finden werden, der:
Brandklasse A zugeordnet.
Brandklasse B zugeordnet.
Brandklasse C zugeordnet.
Brandklasse F zugeordnet.

 

Frage 27
Folgende brennbare Stoffe dürfen nicht mit Wasser gelöscht werden::
Chemikalien, die mit Wasser heftig reagieren.
Benzin, Leichtmetalle
Holz, Kohle, Papier
Stoffe, bei denen ein „X“ vor der Gefahrnummer steht.

 

Frage 28
Löschfahrzeuge haben gemäß Einteilung EN 1846-1 den Einsatzzweck::
Taktische Einheiten zu Führen.
Brandbekämpfung.
Retten von Menschen aus größeren Höhen.
Einfache technische Hilfeleistung.

 

Frage 29
Speziell für technische Hilfeleistungen größeren Umfangs sind:
Löschgruppenfahrzeuge geeignet.
Tanklöschfahrzeuge geeignet.
Rüstwagen geeignet.
alle Feuerwehrfahrzeuge geeignet, die einen speziellen Rüstsatz mitführen.

 

Frage 30
Ein TSF hat eine ausreichende feuerwehrtechnische Beladung für:
einen selbstständigen Trupp.
eine Löschgruppe.
maximal eine Löschstaffel.
Einsätze im Bereich der technischen Hilfeleistung größeren Umfangs.

 

Frage 31
Die Abkürzung FPN 10-1000 bedeutet:
Feuerpumpe, 800 l/min bei 8 MPa.
Feuerlöschkreiselpumpe, Kenndaten: 1000 l/min bei 10 bar.
Feuerlöschkreiselpumpe, Kenndaten: 1000 bar bei 10 l/min.
fest eingebaute Pumpe (am oder im Löschfahrzeug).

 

Frage 32
Auf einem LF 10/6 wird/werden mitgeführt:
die vierteilige Steckleiter.
die zweiteilige Schiebleiter.
die vierteilige Schiebleiter und die dreiteilige Steckleiter.
die zweiteilige Schiebleiter und die Multifunktionsleiter.

 

Frage 33
Zu den Tanklöschfahrzeugen zählt/zählen:
das LF 10/6.
das TLF 8/18.
das TSF-W.
alle Fahrzeuge mit eingebauten Löschwasserbehälter.

 

Frage 34
Der Löschwasserbehälter im TLF 24/50 enthält:
1600 l.
2400 l.
4800 l.
5000 l.

 

Frage 35
Der Wasserringmonitor befindet sich in einem TSF generell:
in Fahrtrichtung links.
in Fahrtrichtung rechts.
im Geräteraum auf der Fahrzeugrückseite.
nirgendwo, da eine solche Armatur nicht zur Standardausrüstung eines TSF gehört.

 

Frage 36
Die Abkürzung „PFPN 10-1000“ steht für:
eine tragbare Feuerlöschkreiselpumpe.
einen Nennförderstrom von 1000 l/min bei einem Nennförderdruck von 10 bar.
eine fest eingebaute Kolbenpumpe.
tragbare Strahlpumpe.

 

Frage 37
Zur Gruppe der Löschgruppenfahrzeuge zählt:
das LF 20/16.
das TLF 8/18.
das TSF-W.
das TLF 16/25.

 

Frage 38
Zu den Tragkraftspritzenfahrzeugen zählt/zählen das:
LF 10/6.
TSF-W.
TroTLF.
TSF.

 

Frage 39
Welche der folgenden Aussagen trifft auf einen GW-L2 zu?:
Es handelt sich um ein Universalfahrzeug zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung.
Ist ein universell einsetzbares Transportfahrzeug mit einer Ladebordwand.
Dieses Fahrzeug ersetzt den SW 2000 Tr.
Das Fahrzeug kann als Besatzung eine Staffel aufnehmen.

 

Frage 40
Eine DLAK 23-12 ist::
ein Hubrettungsfahrzeug mit Allradantrieb
ein Hubrettungsfahrzeug mit automatischen Leiterbewegungen
ein Hubrettungsfahrzeug mit Automatikgetriebe
ein Hubrettungsfahrzeug mit einer Nennrettungshöhe von 12 m

 

Frage 41
Ein StLF 10/6:
ist ein Löschfahrzeug mit Staffelbeladung und Gruppenbesatzung
muss über eine PFPN 10-1000 verfügen
ist ein Löschfahrzeug mit Beladung für eine Gruppe
ist kein genormtes Löschfahrzeug

 

Frage 42
Das TLF 20/40 SL ist ein Löschfahrzeug, das:
mindestens 4000 l Löschwasser mitführt
über Allradantrieb verfügen muss
mindestens eine Staffelbesatzung mitführen muss
über einen Schaummitteltank mit mindestens 500 l Inhalt verfügen muss

 

Frage 43
Zur persönlichen Ausrüstung (Mindestschutzausrüstung) gehört unter anderem:
Feuerwehr-Schutzanzug und Beleuchtungsgerät.
Feuerwehr-Schutzanzug und Schutzhandschuhe.
Feuerwehr-Schutzhelm und Pressluftatmer.
Gesichtsschutz (Visier) und Feuerwehrhaltegurt.

 

Frage 44
Warnkleidung ist zu tragen:
bei schlechten Sichtverhältnissen.
bei Gefahrguteinsätzen.
bei Tätigkeiten im Straßenverkehr.
bei entsprechender Anordnung des Gruppenführers.

 

Frage 45
Ergänzungen zur persönlichen Schutzausrüstung für den Löscheinsatz (Innenangriff) ist/sind:
Feuerwehrhaltegurt mit Feuerwehrbeil.
Feuerwehrleine mit Feuerwehrleinenbeutel.
Atemschutzgerät.
Kontaminationsschutzanzug.

 

Frage 46
Ergänzungen zur persönlichen Schutzausrüstung für den Hilfeleistungseinsatz ist/sind:
Warnkleidung.
die Schutzbrille.
der Gehörschutz.
Schnittschutzkleidung.

 

Frage 47
Der Gesichtsschutz zum Feuerwehrhelm (Klappvisier) ist zu verwenden:
bei Gefahren für das Gesicht und die Augen.
bei Gefahren bspw. durch Splitter.
bei Gefahren durch wegschnellende Teile.
bei Gefahren durch Funken oder Spritzer gefährlicher Stoffe.

 

Frage 48
Beim Einsatz eines Brennschneidgerätes bzw. Plasmaschneidgerätes sind speziell hierfür vorgesehene, zum Zubehör des Gerätes gehörende Schutzbrillen zu tragen. Diese schützen die Augen vor Fremdkörpern und vor ultravioletter Strahlung. Der Gesichtsschutz (Klappvisier) sollte hierbei nicht verwendet werden,:
um den Träger nicht zusätzlich zu behindern.
da ein umfassender Schutz der Augen nicht gegeben ist.
um einer möglichen Ventilation von Atemgiften über dem Helm vorzubeugen.
um Kosten zu sparen.

 

Frage 49
Hitzeschutzkleidung schützt vorgehende Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung vorrangig gegen:
einen Fliehkraftzerknall.
herumfliegende Splitter.
Strahlungswärme.
tiefkalte, verflüssigte Gase.

 

Frage 50
Beim Einsatz von Flammschutzhauben ist darauf zu achten, dass:
nur dann zu einer Menschenrettung vorgegangen werden kann, wenn Truppführer und -mitglied mit einer Flammschutzhaube ausgerüstet sind.
der Kopf durch die Flammschutzhaube bestmöglich geschützt ist.
dass die Flammschutzhaube trocken ist.
dass die Flammschutzhaube ein gültiges Mindesthaltbarkeitsdatum aufweist.

 

Frage 51
Beim Gebrauch der Feuerwehr-Einsatzüberjacke ist darauf zu achten, dass:
die Jacke nach einem Einsatz ggf. gereinigt und imprägniert werden muss.
die Jacke nach einem Einsatz nicht in Sozialräumen (z.B. Kantine) getragen werden soll, um eine Kontaminationsverschleppung zu unterbinden.
die Jacke den gültigen Normenstandards entspricht.
die Jacke bei Beschädigungen ggf. ausgesondert werden muss.

 

Frage 52
Abweichungen zur persönlichen Schutzausrüstung sind entsprechend:
UVV Feuerwehren“ auf Befehl des Einheitsführers möglich.
UVV Feuerwehren“ auf Befehl des Einheitsführers nicht möglich.
UVV Feuerwehren“ auf Befehl des Landesbranddirektors möglich.
„VUU Pflichtfeuerwehren“ auf Befehl des Einheitsführers möglich.

 

Frage 53
Ein formstabiler Schlauch für Pumpen und Feuerwehrfahrzeuge ist:
ein Schlauch für den Schaumeinsatz.
ein formstabiler Druckschlauch, der z.B. auf einer Haspel gelagert wird.
ein Schlauch, der nur zum Ansaugen von Löschwasser Verwendung findet.
nicht flach aufrollbar.

 

Frage 54
Ein B-Druckschlauch hat einen Innendurchmesser (Nennweite) von:
7,5 m.
7,5 mm.
75 mm.
7,5 dm.

 

Frage 55
Bei einem „Mehrzweckstrahlrohr“ handelt es sich um ein:
Strahlrohr für Voll- und Sprühstrahl.
Strahlrohr für Sprüh- und Mittelschaumstrahl.
Strahlrohr mit B- oder C-Kupplung.
Strahlrohr, welches für unterschiedliche Zwecke (Löschwasserentnahme, -fortleitung und –abgabe) Verwendung findet.

 

Frage 56
Am mittleren Ausgangsstutzen des Verteilers (B-CBC) ist:
ein B/C-Übergangsstück angekuppelt.
ein A/C-Übergangsstück angekuppelt.
ein A/B-Übergangsstück angekuppelt.
ein C/D-Übergangsstück angekuppelt.

 

Frage 57
Ein C-Strahlrohr mit Mundstück hat bei einem Druck von 4 bar eine Wasserdurchflussmenge pro Minute von:
ca. 200 l.
ca. 100 l.
ca. 300 l.
ca. 400 l.

 

Frage 58
Eine Wasserstrahlpumpe:
kann zum Fördern von flüssigen Gefahrstoffen eingesetzt werden.
dient der Entleerung von Kellern, Schächten, Baugruben etc.
funktioniert nach dem Ejektor-Prinzip.
dient der Förderung von Wasser.

 

Frage 59
Ein B-Strahlrohr mit Mundstück hat bei 4 bar Strahlrohrdruck eine Wasserdurchflussmenge von:
ca. 400 l/min.
ca. 300 l/min.
ca. 600 l/min.
ca. 500 l/min.

 

Frage 60
B-Druckschläuche können nach Norm wie folgt bemessen sein:
85 mm Nennweite; 20 m und 30 m Schlauchlänge.
75 mm Nennweite; 5 m, 20 m und 35 m Schlauchlänge.
75 mm Nennweite; 15 m und 30 m Schlauchlänge.
52 mm Nennweite; 20 m und 30 m Schlauchlänge (nur bei B-52).

 

Frage 61
Zu den wasserführenden Armaturen zählen:
Standrohr, Saugkorb, Sammelstück und Verteiler.
Kübelspritze, Wasserlöscher, Entlüftungseinrichtung.
Tauchpumpe, Hydrantenschlüssel, Auffülltrichter.
Schlauchkupplungen, Strahlrohre, Verteiler, Entlüftungseinrichtung.

 

Frage 62
Zum Halten eines B-Strahlrohres mit Stützkrümmer sind mindestens:
zwei Feuerwehrleute erforderlich.
drei bis vier Feuerwehrleute erforderlich.
ein kräftiger Feuerwehrmann erforderlich.
Einsatzkräfte nach Weisung des Gruppenführers, mindestens einer.

 

Frage 63
Ein A-Saugschlauch mit der Kennzeichnung A-110-1500-K hat einen Innendurchmesser von:
10 cm.
95 mm.
110 mm.
120 mm.

 

Frage 64
Bei einem Mehrzweckstrahlrohr gibt es die Schaltstellungen:
nur Vollstrahl und Sprühstrahl.
Vollstrahl, Sprühstrahl und Halt.
Vollstrahl und Halt.
Hohlstrahl, Vollstrahl, Kegelstrahl.

 

Frage 65
Das Standrohr dient zur:
Wasserentnahme aus Unterflurhydranten.
Wasserentnahme aus Überflurhydranten.
Straßenüberführung von Schlauchleitungen.
Stabilisierung von Strahlrohren.

 

Frage 66
Die Kübelspritze dient zum/zur:
Löschen eines Großbrandes.
Ablöschen von Brandnestern und Entstehungsbränden.
Begrenzung möglicher Löschwasserschäden.
Löschen von Benzinbränden.

 

Frage 67
Ein Schaumrohr wird am Verteiler angeschlossen:
am mittleren Ausgangsstutzen / an der mittleren Kupplung.
nur bei Vornahme eines Schaumrohres S 4.
nach Reihenfolge der eingesetzten Rohre.
nach Vorgabe des Gruppenführers.

 

Frage 68
Für die Inbetriebnahme eines Unterflurhydranten werden:
Standrohr und Unterflurhydrantenschlüssel benötigt.
Sammelstück und Kupplungsschlüssel benötigt.
Standrohr und Feuerwehrschlüssel benötigt.
Ausrüstungsteile nach Vorgabe des Gruppenführers benötigt.

 

Frage 69
Beispiele für genormte Schläuche ist/sind:
der Saugschlauch.
der Druckschlauch.
formstabile Druckschläuche für Pumpen und Feuerwehrfahrzeuge.
Flachschläuche für Wandhydranten.

 

Frage 70
Ein Schild mit der Beschriftung "H 100" weist auf:
einen Hydranten für die Löschwasserentnahme in 100 m Entfernung hin.
einen Hydranten für Löschwasser mit einer Ergiebigkeit von 100 l/min hin.
einen Hydranten hin, der auf einer Versorgungsleitung von 100 mm Innendurchmesser montiert ist.
einen Hydranten hin, für den ein Hydrantenschlüssel NW 100 mm erforderlich ist.

 

Frage 71
Ein Standrohr mit passendem Schlüssel wird gebraucht zur Inbetriebnahme von:
Überflurhydranten.
Wandhydranten.
Unterflurhydranten.
gegen Missbrauch gesicherten Hydranten.

 

Frage 72
Welche Schaltmöglichkeiten müssen bei einem genormten Hohlstrahlrohr gegeben sein?:
Strahlrohr auf/dreiviertel-zu
Strahlrohr auf/zu und Durchflussmengeneinstellung
Strahlrohr auf/zu und Einstellmöglichkeit der Wasserstrahlform
Strahlrohr auf/zu, Einstellmöglichkeit der Wasserstrahlform und Durchflussmengeneinstellung

 

Frage 73
Für das Anschließen an Leitungen an den Verteiler gilt gemäß nebenstehender Abbildung:

Frage 73
Anschluss A = 2. Rohr
Anschluss C = 1. Rohr
Anschluss B = 3. Rohr
Anschluss B = B-Rohr bzw. Schaumrohr

 

Frage 74
Bei der Handhabung eines B-Strahlrohres gilt:
Der Truppführer und der Truppmann kuppeln das B-Strahlrohr mit Stützkrümmer an den B-Druckschlauch an.
Der Truppführer und der Truppmann kuppeln das B-Strahlrohr ohne Stützkrümmer an den B-Druckschlauch an.
Die Entfernung des Mundstückes erfolgt nur auf den Befehl des Einheitsführers.
Sicherheitsabstände im Löscheinsatz in elektrischen Anlagen gelten nur ab einem Strahlrohrdruck von sechs bar.

 

Frage 75
Folgende Sicherheitshinweise beim Einsatz von Hohlstrahlrohren finden im Einsatz Beachtung::
Sicherheitsabstände im Löscheinsatz müssen in elektrischen Anlagen beachtet werden!
Sicherheitsabstände im Löscheinsatz müssen in elektrischen Anlagen nicht beachtet werden!
Der vorgehende Trupp muss mit der Bedienung und den Besonderheiten des Hohlstrahlrohres vertraut sein.
Der vorgehende Trupp muss nicht mit der Bedienung und den Besonderheiten des Hohlstrahlrohres vertraut sein

 

Frage 76
Für die Handhabung des tragbaren Zumischers (siehe nebenstehende Abbildung) gilt::

Frage 76
Der Zumischer wird in Richtung des Pfeils auf dem Zumischer zwischen Verteiler und das Schaumstrahlrohr in die Druckschlauchleitung eingekuppelt.
Die Dosiereinrichtung wird generell auf 5% Zumischrate eingestellt.
Der Ansaugschlauch findet nur in Ausnahmesituationen Verwendung.
Der Zumischer muss nach dem Einsatz gründlich gespült werden.

 

Frage 77
Welches der nachfolgenden Mehrzweckstrahlrohre ist das kleinste?:
AM
BM
CM
DM

 

Frage 78
Genormte tragbare Leitern der Feuerwehr sind:
Klappleiter, Steckleiter, Hakenleiter, dreiteilige Schiebleiter.
Steckleiter, Klappleiter, Trittleiter.
Steckleiter, zweiteilige Schiebleiter, Trittleiter, Strickleiter.
Steckleiter, Klappleiter, Multifunktionsleiter, Hakenleiter.

 

Frage 79
Mit der vierteiligen Steckleiter ist:
eine Rettungshöhe von 8,40 Meter erreichbar.
das zweite Obergeschoss erreichbar.
das dritte Obergeschoss erreichbar.
das erste Obergeschoss bei einem Anstellwinkel von 90° erreichbar.

 

Frage 80
Die Feuerwehrleine wird Personen zu Rettungszwecken in Form:
eines Rettungsbundes angelegt.
eines Kreuzknotens angelegt.
eines Mastwurfes angelegt.
eines Rettungsknotens angelegt.

 

Frage 81
Zum Retten und Selbstretten dürfen:
Mehrzweckleinen verwendet werden.
Feuerwehrleinen verwendet werden.
alle vorhandenen Leinen verwendet werden.
geprüfte und hierfür zugelassene Leinen verwendet werden.

 

Frage 82
Die Feuerwehrleine dient als:
Rettungs- und Führungsleine.
Halte- und Ventilleine.
Absperr- und Abschleppleine.
Mehrzweckleine.

 

Frage 83
Eine Steckleiter kann in Stellung gebracht werden durch:
den Schlauchtrupp und Melder.
den Wassertrupp und Melder.
den vom Gruppenführer beauftragten Trupp und Melder.
Maschinist und Melder.

 

Frage 84
Steckleiterteile werden durch:
Beschläge gesichert.
Federfeststellvorrichtung gesichert.
Federsperrbolzen gesichert.
Feuerwehrleinen in bestimmten Fällen gesichert.

 

Frage 85
Es dürfen:
max. drei Steckleiterteile zusammengesteckt werden.
max. vier Steckleiterteile zusammengesteckt werden.
max. fünf Steckleiterteile zusammengesteckt werden.
eine unbegrenzte Anzahl von Steckleiterteilen nach der Vorgabe des Einsatzleiters zusammengesteckt werden.

 

Frage 86
Beim Aufstellen von tragbaren Leitern ist auf:
einen richtigen Anstellwinkel von ca. 65° bis 75° (mit angewinkeltem Arm prüfen) zu achten.
erforderliche Mindestabstände zu elektrischen Freileitungen zu achten.
einen ausreichend festen Untergrund zu achten.
einen sicheren Stand zu achten.

 

Frage 87
Die Feuerwehrleine:
dient zum Einfangen von Tieren (alte Bezeichnung: Fangleine!).
dient als Halteleine.
ist ein Rettungsgerät, das zur ergänzenden persönlichen Ausrüstung gehört.
dient in bestimmten Fällen als Auffangsicherung.

 

Frage 88
Der Halbschlag (vgl. nebenstehende Abbildung):

Frage 88
dient zum Führen von Geräten beim Hochziehen.
dient nur der Einbindung von zwei Personen auf Krankentragen.
dient ausschließlich der Sicherung des Auszugseiles der dreiteiligen Schiebleiter.
dient in bestimmten Fällen als Auffangsicherung beim „Retten/Selbstretten“.

 

Frage 89
Die Abbildung zeigt einen:

Frage 89
Spierenstich.
Zimmermannstich.
doppelten Ankerstich.
einfachen Ankerstich.

 

Frage 90
Die Abbildung zeigt einen:

Frage 90
Pfahlstich.
einen Verbindungsknoten (zwei unterschiedlich dicke Leinen).
Schotenstich.
einen Knoten der bei der Feuerwehr nicht eingesetzt werden darf.

 

Frage 91
Die Abbildung zeigt einen:

Frage 91
Knoten, der zum Befestigen der Halteleine am vorgesehenen Anschlagpunkt genutzt werden kann.
Mastwurf.
Knoten, welcher zum Anschlagen, beim Selbstretten Verwendung finden kann.
einen Befestigungsknoten.

 

Frage 92
Die Möglichkeiten zur Rettung in Verbindung mit dem Gerätesatz Absturzsicherung beschränken sich auf::
Erstsicherung des zu Rettenden und lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten.
gesichertes Zurückführen aus dem absturzgefährdeten Bereich nur, wenn die zu rettende Person dazu in der Lage ist. Dabei ist der zu rettenden Person ein Auffanggurt anzulegen.
Ablassen einer Person nach einem Sturz ins Sicherungsseil.
Selbstrettung.

 

Frage 93
Beim Einsatz eines Sprungpolsters ist auf folgende(n) Grundsatz/Grundsätze zu achten:
Das Retten mit dem Sprungpolster ist nur zulässig bis zur jeweils bauartbedingten Rettungshöhe.
Für das Bedienen und das In-Stellung-Bringen des Sprungpolsters wird eine Bedienmannschaft von mindestens sechzehn Feuerwehrangehörigen benötigt.
Das Sprungpolster darf nicht durch scharfe und heiße Gegenstände beschädigt werden.
Nach erfolgtem Sprung ist die Person sofort aus dem Sprungpolster zu befreien und das Sprungpolster neu auszurichten.

 

Frage 94
Mit der dreiteiligen Schiebleiter ist:
eine Rettungshöhe von 13.40 m erreichbar.
das zweite Obergeschoss erreichbar.
das dritte Obergeschoss erreichbar.
das vierte Obergeschoss bei einem Anstellwinkel von 90° erreichbar.

 

Frage 95
Die Multifunktionsleiter:
ist Standardbeladung auf einem HLF 20/16.
ist Standardbeladung auf einem RW.
ist keine genormte Leiter der Feuerwehr.
gehört nicht zur Standardbeladung von Feuerwehrfahrzeugen.

 

Frage 96
Beim Einsatz eines Sprungtuches ist/sind folgende/r Grundsatz/Grundsätze zu beachten:
Beim Einsatz des Sprungtuches gibt es aufgrund der einfachen Anwendung keine zu beachtenden Grundsätze.
Darf nur im äußersten Notfall zur Menschenrettung eingesetzt werden.
Darf nur mit vollständiger Gruppenstärke eingesetzt werden.
Für den Einsatz werden mindestens 16 FM(SB) benötigt.

 

Frage 97
Beim Einsatz einer Feuerwehrleine ist zu beachten, dass:
nur neue Leinen eingesetzt werden.
vor Übungen und nach jeder Benutzung eine Sichtprüfung vom Benutzer durchgeführt wird.
benutzte Leinen immer dem Gerätewart übergeben werden.
beschädigte Leinen nicht eingesetzt werden.

 

Frage 98
Für welche Einsatzmöglichkeiten findet die Brechstange Verwendung?:
Verwendung als Hebel
Verwendung zum Stoßen
Verwendung um eine Kraft abzufedern
Verwendung um Kraft und Weg zu sparen

 

Frage 99
Folgende Hinweise zur Sicherheit sind beim Einsatz einer Brechstange zu beachten:
Beim Einsatz der Brechstange ist Gesichtsschutz zu verwenden.
Beim Einsatz ist die Klaue nicht zum Stoßen zu benutzen.
Beim Heben muss die Last durch Unterbauen gesichert werden.
Das maximal anzuhebende Gewicht darf nicht mehr als 100 N betragen.

 

Frage 100
Das Nageleisen dient:
zum Ziehen von Nägeln.
Aufbrechen von Holzkonstruktionen.
Lösen von Verschraubungen.
Bewegen kleinerer Lasten.

 

Frage 101
Mit dem Feuerwehr-Werkzeugkasten lassen sich:
Rohrverbindungen verschweißen.
Metallteile vernieten.
Steine meißeln.
Drähte trennen.

 

Frage 102
Beim Einsatz des Einreißhakens:
ist Gesichtschutz niemals erforderlich.
ist Gesichtsschutz erforderlich.
dürfen sich nicht beteiligte Personen im Wirkungsbereich aufhalten.
kann generell auf Grundsätze, die einer Unfallverhütung dienen, verzichtet werden.

 

Frage 103
Das Halligan – Tool:
dient als Universalgerät für die technische Hilfeleistung
dient zum Öffnen von Türen
ist für die technische Hilfeleistung im großen Umfang gedacht
ein Halligan – Tool ist bei der Feuerwehr nicht vorhanden

 

Frage 104
Zu den Warngeräten (z.B. technische Hilfeleistung: „Verkehrsunfall“) zählt man:
Warnschilder
Winkerkelle
Warndreieck nach StVZO
Verkehrsleitkegel

 

Frage 105
An Einsatzstellen auf Bundesautobahnen (BAB) und Kraftfahrstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen erfolgt die Absicherung entgegen der Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs. Welche Entfernungen gelten gemäß Abbildung?:

Frage 105
A: 200 m, B: ca. 600 m, C: ca. 800 m
A: 100 m, B: ca. 300 m, C: ca. 400 m
A: 50 m, B: ca. 150 m, C: ca. 200 m
A: 25 m, B: ca. 75 m, C: ca. 100 m

 

Frage 106
Bei Einsatz der Winkerkelle ist zu beachten, dass:
Winkerkellen zur Verkehrsregelung eingesetzt werden dürfen.
Winkerkellen nur zur Verkehrssicherung eingesetzt werden dürfen.
Winkerkellen keine Feuerwehrzulassung haben.
Winkerkellen nur auf Anweisung der Polizei eingesetzt werden dürfen.

 

Frage 107
Bei Selbstrettungsübungen mit Feuerwehrleinen ist darauf zu achten, dass:
eine zweite Leine als Sicherungsleine benutzt werden muss.
zur Sicherheit ein Sprungtuch oder –polster vorgenommen wird.
die maximale Rettungshöhe von 8 m nicht überschritten wird.
die Sicherungsleine an einem stabilen Befestigungspunkt angeschlagen wird.

 

Frage 108
Rettungs- und Selbstrettungsübungen dürfen durchgeführt werden bis:
zu max. 8,0 m Höhe.
max. zum 1. Obergeschoss.
zu max. 6,0 m Höhe.
zu einer durch den Übungsleiter vorzugebenden Höhe.

 

Frage 109
Feuerwehrangehörige werden bei Selbstrettungsübungen gesichert durch:
eine Sicherungsleine.
einen Sprungretter.
eine Aufsichtsperson.
ein Kernmanteldynamikseil und Auffanggurt

 

Frage 110
Welche der aufgeführten Geräte dürfen zum Aufbau einer Standplatzsicherung verwendet werden?:
Sicherungsseil am Feuerwehrhaltegurt.
Endlosschlingen.
Bandschlingen und Karabinerhaken.
Feuerwehrleine und Feuerwehrhaltegurt.

 

Frage 111
Der Gerätesatz „Absturzsicherung“ darf:
nur von speziell ausgebildetem Personal eingesetzt werden.
nur bei der Rettung von Personen genutzt werden.
bei Feuerwehren gar nicht verwendet werden.

 

Frage 112
Beim Einsatz einer Krankentrage ist/sind folgende(r) Punkt(e) zu beachten:
Der Einsatz der Krankentrage soll möglichst mit der Decke vorbereitet werden.
Bei der Lagerung einer verletzten Person finden die Regeln der Ersten Hilfe Verwendung.
Beim Retten aus Höhen und Tiefen wird die Person ohne zusätzliche Mittel auf der Trage fest eingebunden.
In der Regel wird die nicht gehfähige Person gegen die Blickrichtung getragen.

 

Frage 113
Das Rettungstuch:
findet standardmäßig immer Verwendung beim Transport von gehfähigen Verletzten.
dient einem behelfsmäßigen Transport von mehreren Verletzten gleichzeitig.
kann sehr gut in ungünstigen räumlichen Verhältnissen eingesetzt werden.
sollte nach Möglichkeit immer von mindestens drei Feuerwehrangehörigen getragen werden.

 

Frage 114
Verletzungen der Wirbelsäule oder des Beckens:
setzen den Einsatz des Rettungstuches zwingend voraus.
können den Einsatz des Rettungstuches ausschließen.
setzen nach Möglichkeit eine Absprache mit medizinischem Fachpersonal voraus.
können generell ohne Rücksprache mit medizinischem Fachpersonal durch die Feuerwehr behandelt werden.

 

Frage 115
Die Schleifkorbtrage:
kann waagerecht und senkrecht benutzt werden.
kann dort eingesetzt werden, wo herkömmliche Krankentragen schwierig einsetzbar sind.
muss an Einsatzstellen Verwendung finden, wo herkömmliche Krankentragen gut einsetzbar sind.
hat den Vorteil, dass man einen Patienten mit dieser auf eine herkömmliche Krankentrage gelagert werden kann, ohne den Patienten umlagern zu müssen.

 

Frage 116
Vier große metallverstärkte Ringe (siehe Pfeile in nebenstehender Abbildung):

Frage 116
dienen zum Einhaken von optionaler Zusatzausrüstung, die nicht jeder Hersteller von Schleifkorbtragen im Angebot hat.
dienen zum Einhaken von Karabinerhaken.
sind ohne Bedeutung, da sie lediglich der inneren Versteifung der Trage dienen.
dürfen nur durch Fachpersonal (Einsatz auf See oder Gewässern) benutzt werden.

 

Frage 117
Nebenstehende Abbildung zeigt eine:

Frage 117
Schleifkorbtrage und darf bei der Feuerwehr nur im Katastrophenfall eingesetzt werden.
Rettungstuchtrage und wird vornehmlich beim Einsatz bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen eingesetzt.
Schaufeltrage.
Trage, welche insbesondere beim Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen empfehlenswert ist.

 

Frage 118
Zur Ersten Hilfe von Verbrennungen zählt man:
das Ablöschen von Kleiderbränden durch Übergießen mit Wasser.
das Ablöschen von Kleiderbränden durch Einwickeln in Decken.
das Ablöschen von Kleiderbränden durch Rollen des Verbrannten am Boden.
Kaltwasseranwendungen (z.B. Verbrennungen an der Hand).

 

Frage 119
Eine zu rettende Person:
muss bis zur Übergabe (z.B. an den Rettungsdienst) betreut werden.
muss unverzüglich eine medizinische Erstversorgung erhalten.
muss einer Überwachung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit unterliegen.
muss aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage befreit werden.

 

Frage 120
Zur Ersten Hilfe bei Niederspannungsunfällen zählt man:
das Entfernen des Netzsteckers.
das Abschalten des Gerätes.
die Wahl eines isolierenden Standortes des Helfers.
das Betreuen der Person.

 

Frage 121
Zu den Selbstschutzregeln nach einer Strahlenunfallmeldung zählt man,:
den Aufenthalt im Bereich einer möglichen Strahlungsquelle so kurz wie möglich zu gestalten.
einen möglichst großen Abstand zwischen sich und der Strahlenquelle herzustellen.
ausschließlich das Tragen der Kontaminationsschutzhaube.
Schutz hinter Mauern o.ä. zu suchen und nach Möglichkeit Schutzausrüstung zu tragen.

 

Frage 122
Ein Hydrantenhinweisschild gibt:
den Durchmesser der Versorgungsleitung und die Wassermenge an.
den Druck und die Wassermenge an.
den Durchmesser der Versorgungsleitung und die Lage des Hydranten bezogen auf das Schild an.
die Lage des Hydranten und den Nennaußendurchmesser der Kupplung an.

 

Frage 123
Schläuche für Sonderrohre werden am Verteiler (in Fließrichtung):
an der linken Kupplung angeschlossen.
an der mittleren Kupplung angeschlossen.
an der rechten Kupplung angeschlossen.
nach Weisung des Gruppenführers angeschlossen.

 

Frage 124
Die Aufstellung des einsatzbereit ausgerüsteten Angrifftrupps bei einem Einsatz mit Bereitstellung gemäß FwDV 3 "Einheiten im Löscheinsatz" erfolgt:
hinter dem Fahrzeug.
am Verteiler.
an den Strahlrohren (vor dem Schaden-Objekt).
am Objekt/Gebäude.

 

Frage 125
Für das Kuppeln von zwei Saugschläuchen (Herstellen der Saugleitung) ist gemäß FwDV 3 "Einheiten im Löscheinsatz":
der Maschinist zuständig.
der Wassertrupp zuständig.
nur der Wassertruppführer zuständig.
nur das Wassertruppmitglied zuständig.

 

Frage 126
Der Schlauchtrupp verlegt Schlauchleitungen für den Angriffstrupp gemäß FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“:
von der Wasserentnahmestelle zur Pumpe.
vom Trupp zum Verteiler.
vom Verteiler zum Trupp.
nur nach Weisung des Gruppenführers.

 

Frage 127
Der Angriffstrupp verlegt Schlauchleitungen für sich selbst (fehlender Schlauchtrupp) gemäß FwDV 3 "Einheiten im Löscheinsatz":
vom Verteiler zur Einsatzstelle.
vom Trupp zum Verteiler.
nur nach Weisung des Gruppenführers.
von der Wasserentnahmestelle zur Pumpe.

 

Frage 128
Die C-Schlauchleitung des Angriffstrupps zwischen Verteiler und Einsatzobjekt verlegt nach der FwDV 3 "Einheiten im Löscheinsatz":
der Schlauchtrupp.
der Wassertrupp.
der Angriffstrupp selbst (bei fehlendem Schlauchtrupp).
ein durch den Gruppenführer beauftragter Trupp.

 

Frage 129
Der Innenangriff ist einem Außenangriff vorzuziehen, weil:
keine Leitern erforderlich sind.
der Brandherd gezielter erreicht wird.
beim Außenangriff die Fensterscheiben beschädigt werden.
der Wasserschaden geringer ist.

 

Frage 130
Ein Brandraum darf:
nur mit äußerster Vorsicht betreten werden.
nur auf Befehl eines Zugführers betreten werden.
nur mit Zustimmung des Melders betreten werden.
zur Menschenrettung betreten werden.

 

Frage 131
Im Alarmfall ist beim Aufsitzen:
die in der Feuerwehr-Satzung festgelegte Sitzordnung einzuhalten.
durch die Sitzordnung die grundsätzliche Aufgabenverteilung zugewiesen.
die Beachtung der Sitzordnung grundsätzlich unwichtig, weil der Gruppenführer während der Anfahrt zur Einsatzstelle die Einteilung und Aufgabenverteilung sowieso vornimmt.
darauf zu achten, dass durch die einzelnen Feuerwehrangehörigen nur die Plätze eingenommen werden, deren (gemäß Sitzordnung) zugewiesenen Funktionen sie, u.a. aufgrund ihres Ausbildungsstandes, auch übernehmen können.

 

Frage 132
Für die Wasserversorgung zwischen Feuerlöschkreiselpumpe und Hydrant sowie Feuerlöschkreiselpumpe und Verteiler kommt nach der FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“:
der Schlauchtrupp zum Einsatz.
der Wassertrupp zum Einsatz.
der Angriffstrupp zum Einsatz.
der Maschinist (Unterstützung beim Aufbau der Wasserversorgung) zum Einsatz.

 

Frage 133
Der Strahlrohrführer öffnet das Strahlrohr zur Brandbekämpfung:
an der Rauchgrenze.
sobald er Wasser am Strahlrohr hat.
wenn er Flammen und / oder Glut erkennt.
unter Beachtung von Weisungen des Truppführers.

 

Frage 134
Nach FwDV 3 "Einheiten im Löscheinsatz" obliegen dem Wassertrupp folgende Aufgaben::
Retten
Bringt auf Befehl tragbare Leitern in Stellung
Stellt die Wasserversorgung vom Löschfahrzeug zum Verteiler her
Stellt die Wasserversorgung zwischen Löschfahrzeug und Wasserentnahmestelle her

 

Frage 135
Gemäß FwDV 3 "Einheiten im Löscheinsatz" sind zu unterscheiden:
Einsatz mit und ohne Bereitstellung.
Einsätze neben- und hintereinander bzw. getrennt und geschlossen.
Selbstständiger Trupp, Staffel und Gruppe und Zug.
Zugeinsatzformen, technische Hilfeleistung und Strahlenschutzeinsätze.

 

Frage 136
"Schlauchreserven" müssen berücksichtigt werden,:
damit die Schläuche sauber in Buchten liegen können.
damit der vorgehende Trupp die notwendige Beweglichkeit und Reichweite erhält.
um einem möglichen Mangel an Rollschläuchen vorzubeugen.
um für beschädigte Feuerlöschschläuche Ersatz vorzuhalten.

 

Frage 137
Eine unter elektrischer Spannung stehende Leitung ist vollständig von der Kabeltrommel abzurollen:
wegen der Gefahr einer unzulässig hohen Erwärmung.
wegen einer Gefährdung des Flugfunkverkehrs.
zwecks Sichtkontrolle auf Beschädigungen.
zwecks Kontrolle der Länge der Leitung.

 

Frage 138
Die Aufgaben des Sicherungstrupps werden bei der technischen Hilfeleistung im allgemeinen vom:
Angriffstrupp wahrgenommen.
Wassertrupp wahrgenommen.
Schlauchtrupp wahrgenommen.
Melder und Maschinist wahrgenommen.

 

Frage 139
Zu den Aufgaben des Wassertrupps bei der technischen Hilfeleistung zählen:
Sicherung der Einsatzstelle gegen fließenden Straßenverkehr.
Sicherung der Einsatzstelle gegen Gefahren.
Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahr.
Lagefeststellung sowie Informationsübertragung.

 

Frage 140
Zu den Aufgaben des Maschinisten gehört im technischen Hilfeleistungseinsatz:
die Einsatzstelle zu sichern (z.B. Einschalten der Warnblinkanlage, Fahrlicht und blaues Blinklicht).
Unterstützung bei der Entnahme der Geräte.
Unterstützung bei der Entnahme (Vornahme) des Schnellangriffsschlauches.
die Verantwortung für die richtige Verlastung von eingesetztem Gerät nach dem Einsatz.

 

Frage 141
An Einsatzstellen hat der Rettungstrupp beim Einsatz von hydr. Rettungsgeräten folgendes zu beachten::
Vorgehen nach eignem Ermessen
Vorgehen nur nach Gruppenführer – Weisung
Vorgehen nur nach Notarzt – Weisung
Vorgehen nach Absprache zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst

 

Frage 142
Welche Aufgaben übernimmt der Schlauchtrupp bei TH – Einsätzen?:
Er sorgt für die Bereitstellung der erforderlichen Geräte
Er stellt den Brandschutz sicher
Er wird zum Geräte – Trupp
Er übernimmt nur die Betreuung von betroffenen Personen

 

Frage 143
Als „Trümmerschatten“ wird bezeichnet:
ein durch Einsturz bedrohter Bereich, nur innerhalb von Gebäuden.
ein durch Trümmer schwer einsehbarer Bereich (abgeschatteter) Bereich.
ein durch Einsturz bedrohter Bereich.
ein Bereich, in dem man vor herabfallenden Trümmern sicher abgeschattet ist.

 

Frage 144
Schutzmaßnahmen gegen die Gefahren der Elektrizität sind unter anderem:
die Strahlrohreinstellung "Sprühstrahl", durch die alle Risiken ausgeschlossen sind.
die Einhaltung erforderlicher Mindestabstände.
die Verwendung feuerwehreigener Stromquellen.
Freischaltung und Erdung.

 

Frage 145
Den Inhalt von Gasflaschen kann man:
nur an der Form der Gasflasche erkennen.
an der Farbe der Gasflasche erkennen.
am Typenschild erkennen.
am Tragegriff und speziellen Bar- bzw. Strichcodes erkennen.

 

Frage 146
Feuerwehrangehörige haben sich im Einsatz grundsätzlich so zu verhalten, dass:
Eigengefährdungen und die Gefährdung anderer am Einsatz beteiligter Personen vermieden werden.
ein Einsatz geordnet abläuft.
das Ansehen der Feuerwehr nicht geschädigt wird.
das die Schnelligkeit Vorrang vor allem anderen hat.

 

Frage 147
Atemgifte:
sind Stoffe, die über die Atemwege in den Körper eindringen können.
sind Stoffe, die über die Hautatmung in den Körper eindringen können.
sind Stoffe, die im Körper nicht gesundheitsschädigend wirken.
können Gase, Dämpfe, Stäube oder Aerosole sein.

 

Frage 148
Angstreaktion:
kann bei Menschen und Tieren auftreten.
steht für Kurzschlusshandlungen von Einzelpersonen.
führt niemals zu einem Schock.
führt in einem verschwindend geringem Umfang zu unüberlegten Handlungen.

 

Frage 149
Ausbreitung:
(z.B. die eines Brandes) ist immer räumlich eingegrenzt.
(z.B. die eines Brandes) ist die räumliche Ausbreitung über die Brandausbruchstelle hinaus.
kann die Folge des Auslaufens von brennbaren Flüssigkeiten sein.
zählt man nicht zu den Gefahren der Einsatzstelle.

 

Frage 150
Atomare Strahlung:
ist messtechnisch erfassbar.
ist messtechnisch nicht erfassbar.
ist nur im ortsfesten Bereich messtechnisch erfassbar.
ist im ortsfesten und Transportbereichen nicht messtechnisch erfassbar.

 

Frage 151
Chemische Stoffe:
beinhalten die Gefahr, Schädigungen durch Reizwirkung an Oberflächen entstehen zu lassen.
beinhalten die Gefahr, Schädigungen durch Ätzwirkung an Oberflächen entstehen zu lassen.
beinhalten Gefahren, die insbesondere auf die Art und Menge sowie Konzentration zurückzuführen sind.
sind durch spezielle Kennzeichnungen erkennbar.

 

Frage 152
Als Ursachen für die Gefahr der Einsatzstelle „Erkrankung/Verletzung“ ist:
eine mechanische Verletzung zu nennen.
eine Vergiftung zu nennen.
ein psychischer Hintergrund (Eindrücke einer Großschadenslage) möglich.
ein Krankheitserreger zu nennen.

 

Frage 153
Explosionsgefahren bestehen:
wenn eine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt.
wenn ein Gemisch von brennbaren Gasen/Dämpfen mit Luft innerhalb der Explosionsgrenzen vorliegt.
nur, wenn es sich um Druckgasflaschen handelt.
auch beim Fliehkraftzerknall.

 

Frage 154
Einsturzgefahr:
gilt nur für Gebäude.
gilt nur für Objekte.
gilt nur für Einsätze der Feuerwehr und des THW.
ist auch im Zusammenhang mit einer möglichen Absturzgefahr zu sehen.

 

Frage 155
An einer Einsatzstelle der Feuerwehr kann eine Einsturzgefahr:
durch den Abbrand von Bauteilen entstehen.
durch eine schnelle Materialprüfung ausgeschlossen werden.
durch das Einbringen von Löschwasser in ein Gebäude nicht entstehen.
durch die Schwächung von Knotenpunkten in einer Konstruktion gegeben sein

 

Frage 156
Gefahren der Elektrizität können erkannt werden:
durch spezielle Gefahren- bzw. Hinweisschilder.
durch mögliche Defekte (Fehlfunktionen) an elektrischen Betriebsmitteln der Feuerwehr.
durch Schadenseinwirkungen an Elektroanlagen bzw. –leitungen nach einem Brand.
durch mögliche Defekte (Fehlfunktionen) in Elektroinstallationen.

 

Frage 157
Die UVV-Feuerwehren hat Gültigkeit:
nur bei Übungen.
bei Übungen, Ausbildung und im Einsatz.
nur im Einsatz.
bei Einhaltung der Versicherungsbedingungen.

 

Frage 158
Bei einem Feuerwehrdienstunfall:
kann bei Bagatellverletzungen auf eine Meldung (Eintrag Verband- bzw. Dienstbuch) verzichtet werden.
muss, sofern ärztliche Hilfe in Anspruch genommen worden ist, spätestens nach drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der Feuerwehr- Unfallkasse Niedersachsen eingereicht werden.
entscheidet ausschließlich der Ortsbrandmeister, wie im Einzelfall zu verfahren ist.
sind auch bei Bagatellunfällen (mit geringen Verletzungen) die notwendigen bzw. vorgeschriebenen weiteren Maßnahmen einzuleiten.

 

Frage 159
Der Unfallversicherungsschutz im Rahmen der Tätigkeiten bei den Freiwilligen Feuerwehren:
erstreckt sich auf Arbeitsunfälle (Einsatz, Übungsdienst).
erstreckt sich ausschließlich auf Wegeunfälle (auf dem Weg zum Feuerwehrdienst).
auch auf Berufskrankheiten.
erstreckt sich nur auf Schadensereignisse, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt sind.

 

Frage 160
Als versicherte Person im Rahmen der Unfallversicherung:
bezeichnet man alle im Feuerwehreinsatz tätigen Personen bei der Erfüllung der Versicherungsvoraussetzungen.
die Teilnehmer einschließlich der Ausbilder an feuerwehrtechnischen Ausbildungsveranstaltungen.
Helfer, die zur Unterstützung im Einsatzfall herangezogen werden.
bezeichnet man alle Personen, die ggf. nichts mit einem Feuerwehreinsatz zu tun haben.

 

Frage 161
Als versicherte Tätigkeiten (Unfallversicherungsschutz) sind zu nennen::
Angeordneter Ausbildungs- und Übungsdienst
Dienstsport (zwecks körperlicher Ertüchtigung)
Sitzungen der Gremien einer Feuerwehr
sonstige dienstliche Veranstaltungen

 

Frage 162
Voraussetzungen für den Leistungsanspruch im Einzelfall (Unfallversicherungsschutz) ist::
Verrichtung einer Freizeittätigkeit vor einem Feuerwehreinsatz.
Verrichtung einer versicherten Tätigkeit.
Verrichtung einer nicht versicherten Tätigkeit nach einem Feuerwehreinsatz.
das Vorliegen eines Unfalls.

 

Frage 163
Bei einem Schadenseintritt (Unfall) im Feuerwehrdienst:
gilt es, eine Meldung an den unmittelbaren Vorgesetzten (Trupp-, Gruppenführer, Ausbilder) abzugeben.
ist, soweit erforderlich, der Arzt aufzusuchen.
ist dem behandelnden Arzt, sofern möglich, mitzuteilen, dass es sich um einen Feuerwehrdienstunfall handelt.
ist bei einer Behandlung durch einen Arzt innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der (Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen) FUK einzureichen.

 





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