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"Jedes aktive Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr hat während der einjährigen Probezeit an
einer von den Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit Berufsfeuerwehr durchzuführenden
Truppmannausbildung (Teille I + II) teilzunehmen. Dabei soll der Ausbildungsteilnehmer
erlernen, die grundlegenden Tätigkeiten eines Truppmanns in den taktischen Einheiten
Gruppe, Staffel und Trupp auszuüben. Das im Grundausbildungslehrgang Erlernte ist durch
regelmäßigen Ausbildungs- und Übungsdienst in den Ortsfeuerwehren zu vertiefen."
(aus der "Ausbildermappe Grundausbildungslehrgang des Landes Niedersachsen")
In insgesamt mindestens 64 Unterrichtsstunden wird die Truppmannausbildung durchgeführt,
im Regelfall findet der Unterricht Dienstags und Donnerstags von 19.00 bis 22.00 Uhr,
Samstags von 08.00 bis 17.00 Uhr und Sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Desweiteren muss noch ein Nachweis der Ersten-Hilfe (mindestens 16 Unterrichtsstunden)
erbracht werden.
Und hier gibts die Fragen zur Truppmannausbildung als Online-Test.

Teilnehmer der Truppmannausbildung 2005 in Thedinghausen.